Die nachstehenden allgemeinen Verkaufsbedingungen regeln sämtliche Bestellungen der Kunden bei der SAS (vereinfachte Form der Aktiengesellschaft französischen Rechts, A.d.Ü.) Société Castelbriantaise des Plastiques „PROMOPLAST“ unbeschadet sämtlicher gegenteiliger Bestimmungen, die möglicherweise auf dem Kaufauftrag vermerkt sein könnten. Die Zustimmung des Kunden zu diesen Bedingungen gilt für deren Gesamtheit, die Zustimmung zu unseren Bedingungen hat Vorrang vor denjenigen, die der Käufer möglicherweise auf seinem Bestellschein vermerkt hat. Außer bei besonderen und ausdrücklich vorgenommenen Ausnahmen werden unsere Verkäufe entsprechend den Regeln des Code des usages des industries des films et gaines de polyoléfine, papiers et cartons (Kodex der Usancen der französischen Hersteller von Polyolefinfilmen und –rohren, Papieren und Kartons, A.d.Ü.) abgeschlossen.
Artikel 1 Angebot und Annahme
Sämtliche Angebote gelten als unverbindlich.
Die den Vertretern übergebenen oder von ihnen aufgenommenen Bestellungen, sowie die Bestellungen, die direkt an unsere Verkaufsabteilung gerichtet sind, gelten nur mit unserer Annahme. Ein Auftrag gilt persönlich zu Gunsten des Kunden und kann nicht Gegenstand einer Abtretung sein.
Wenn der Kunde bei der SCP PROMOPLAST einen Entwurf in Auftrag gibt, so setzt die Ausführung dieser Arbeit die Leistung einer 30%igen Anzahlung voraus. Die Ausstellung einer Druckreiferklärung kann erst nach Erhalt eines ordnungsgemäßen Auftrags erfolgen.
Artikel 2 Aufhebung
2.1 Die Aufhebung eines Auftrags kann nur mit der vorherigen, ausdrücklichen und schriftlich erteilten Einwilligung der SCP PROMOPLAST erfolgen.
2.2 Beim Auftreten von Ereignissen, die das Vertragsverhältnis unter Umständen gänzlich oder teilweise abändern, kann die SCP PROMOPLAST den Vertrag der neuen Situation anpassen.
Die Rückgabe, d.h. die Rücknahme einer nicht genehmen Ware vollzieht sich unter folgenden Umständen:
2.3 Die SCP PROMOPLAST ist niemals verpflichtet, eine Aufhebung zu gewährleisten, wenn die Nichterfüllung nicht auf ihrem alleinigen Verschulden begründet ist.
2.4 Die SCP PROMOPLAST kann unter keinen Umständen über den einfachen Ersatz der schadhaften Waren hinaus haftbar gemacht werden.
2.5 Im Falle der Aufhebung einer Bestellung aus einem der SCP PROMOPLAST nicht anlastbaren Grunde und ganz gleich zu welchem Augenblick ist der Kunde dazu angehalten, die für diese Bestellung aufgewandten Kosten zu bezahlen. So muss der Kunde insbesondere die Kosten für die Ausstellung der Druckreiferklärung, die Kosten für den Kauf von Rohstoffen tragen; die Unkostenbeteiligung für die Erstellung der Druckvorlage steht in jedem Falle der SCP PROMOPLAST weiterhin zu. Außerdem wird die vom Kunden geleistete Anzahlung als pauschales Reuegeld einbehalten.
Artikel 3 Fristen
3.1 Die Lieferfristen werden rein der Information halber angegeben. Sie gehen aus vom Empfang der ohne Abänderung angenommenen Druckreiferklärung und begründen eine Verhaltenspflicht.
3.2 Im Falle eines zumutbaren Verzugs kann die SCP PROMOPLAST nicht haftbar gemacht werden.
3.3 Im Falle der späteren Abänderung eines Auftrags ist PROMOPLAST nicht mehr an die Einhaltung der ursprünglich vereinbarten und bestätigten Frist gebunden.
Artikel 4 Lieferungen
4.1 Die Waren der SCP PROMOPLAST werden, selbst wenn sie kostenfrei versandt werden, auf die Gefahr des Empfängers transportiert.
4.2 Bei Fehlmenge, Transportschaden oder Verzug obliegt es dem Kunden, dem Transportunternehmen gegenüber präzise Vorbehalte geltend zu machen. Der Kunde hat eine Überprüfung der Ware bei ihrem Empfang vorzunehmen. Im Falle von Unregelmäßigkeiten hat er auf dem Lieferschein seine Vorbehalte zu vermerken und diese per Einschreiben mit Rückschein anzumelden.
4.3 Nach einer Frist von fünfzehn Tagen im Anschluss an die Lieferung werden keinerlei Mängelrügen mehr entgegengenommen.
4.4 Die in Rechnung gestellten und in unseren Lagern und Fertigungshallen gelagerten Waren werden dort auf Gefahr des Kunden gelagert.
Artikel 5 Marken und anderweitige Rechtsansprüche geistigen Eigentums
5.1 Lässt der Kunde der SCP PROMOPLAST eine Schöpfung zukommen, an der Urheberrechte bestehen können, so gewährleistet er (unter Vorlage einer Kopie des Rechtstitels), Inhaber sämtlicher Rechtsansprüche zu sein oder gewährleistet gegebenenfalls (unter Vorlage einer Kopie des Abtretungsvertrags) von dem oder den betroffenen Dritten die ausdrückliche Abtretung dieser unter Umständen am Werke bestehenden Rechte erwirkt zu haben. Folglich verpflichtet sich der Kunde, hierfür Sorge zu tragen und gewährleistet die SCP PROMOPLAST gegen jegliche Anfechtung, die von einem Dritten bezüglich der Eigenschaft als Inhaber eines Rechtes, der Gültigkeit der Abtretung oder der Verwertung der genannten Schöpfungen, die vor oder nach Unterzeichung der vorliegenden Bestellung erhoben werden könnte.
5.2 Für den Fall, dass die Rechte wie unter Artikel 5.1 bestimmt von einem Dritten angefochten würden und die SCP PROMOPLAST zur Verantwortung gezogen würde, gewährleistet der Kunde PROMOPLAST ohne Ausnahme und Einschränkung gegen sämtliche Verurteilungen und verpflichtet sich zur Behebung sämtlicher der SCP PROMOPLAST entstandener Schäden.
Artikel 6 Zahlungsmodalitäten
6.1 Der Kunde hat PROMOPLAST zum Zeitpunkt der Auftragserteilung einen Vordruck mit den Kenndaten seiner Bankverbindung übergeben. Außer bei gegenteiligen Bestimmungen erfolgen die Zahlungen bei Erhalt der Rechnung Kasse in Bargeld, per Scheck oder Bankanweisung. Im Falle einer Zahlung per Tratte sind die Rechnungen innerhalb von 30 Tagen zum Monatsende zahlbar. Die Annahmeverweigerung, die Aufdeckung eines Wechselprotestes oder eine Verpfändung des fonds de commerce (Begriff des frz. Rechts, bezeichnet das Handelsgeschäft nebst Kundschaft, A.d.Ü.) zieht rechtswirksam und ohne vorherige Wirkung nach sich:
6.2 Im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Kunden oder für den Fall, dass die Garantien, die wir unter Umständen entgegengenommen haben, aus irgend einem Grunde verringert oder aufgehoben wurden, behält sich die SCP PROMOPLAST die Möglichkeit vor, jeglichen Warenversand außer bei der Lieferung vorausgehender Zahlung auszusetzen.
6.3 Die nicht fristgerechte Zahlung zieht unabhängig von den vereinbarten Zahlungsmodalitäten die Berechnung von Verzugszinsen nach sich, die mindestens das Dreifache des gesetzlichen Zinssatzes betragen. Außerdem verpflichtet sich der Kunde, als Entschädigung und Vertragsstrafe entsprechend Artikel 1226 des Code civil (französisches bürgerliches Gesetzbuch, A.d.Ü.) einen Aufpreis in Höhe von 15% des ausstehenden Kapitals sowie die Gerichtskosten zu zahlen.
6.4 Welche Forderungen auch immer der Kunde stellen mag, er hat nicht das Recht, die Zahlung der geschuldeten Beträge auszusetzen oder eine Aufrechnung vorzunehmen.
6.5 Die Nichteinhaltung einer einzigen Frist zieht mit vollem Recht und ohne Mahnung die Fälligkeit der Gesamtheit der geschuldeten Beträge nach sich.
6.6 Die Eintreibungskosten gehen zu Lasten des Kunden.
Artikel 7 Mengen und zulässige Abweichungen
7.1 Die SCP PROMOPLAST, die nach Maß Tüten herstellt und bedruckt, verpflichtet sich dazu, die bestellten Mengen zu liefern unter Vorbehalt einer möglichen Abweichung von 10% bei Mengen von über 10000 Einheiten, von 15% bei zwischen 5100 und 10000 Einheiten und von 20% bei Bestellungen von weniger als 5100 Einheiten. Diese zulässige Abweichung wird vom Kunden ausdrücklich akzeptiert. Der in Rechnung gestellte Betrag entspricht der tatsächlich gelieferten Menge.
7.2 Zulässige Abweichungen:
7.2.1 Zulässige Abweichungen bezüglich der Maße:
Der Kunde muss die folgenden Maßabweichungen tolerieren:
a. Papier und Papierkombinationen:
Taschen: Länge bei Größen von > 80 mm: ±4mm; Breite ±2,5 mm
Spulen: Länge: ±3mm
Formate: Länge: ±5mm; Breite: ±5mm
b. Polyolefinrohre und -filme
Filme: Länge bei Größen von > 80 mm: ±10mm; Breite: ±15mm
Plane Rohre und Taschen ohne Gebläse: Länge bei Größen von > 80 mm: ±10mm; Breite: ±15mm
Rohre und Taschen mit Gebläse: Länge bei Größen von > 80 mm: ±10mm
7.2.2 Zulässige Abweichungen bezüglich der Flächenmaße und Dicke
Der Käufer muss Abweichungen bezüglich der Flächenmaße im selben Verhältnis tolerieren, darunter auch diejenigen, an die die SCP PROMOPLAST wegen der Lieferbedingungen des Herstellers der unterschiedlichen Materialien gebunden ist; in Abwesenheit besonderer Bestimmungen gelten die folgenden zulässigen Abweichungen:
Papier bezüglich der vereinbarten Flächenmaße:
Polyethylen niedriger und hoher Dichte und andere Plastikfilme und biologische Materialien bezüglich der vereinbarten Dicke:
Artikel 8 Qualität
Die SCP PROMOPLAST verpflichtet sich, ihre Produkte entsprechend den auf der Druckreiferklärung angegebenen Spezifizierungen herzustellen. Der Kunde muss sämtliche zur Herstellung des Produktes erforderlichen Anweisungen und Eigenschaften (Ausmaße, Eigenschaften, Material, Texte, grafische Bestandteile, Layout, Farbe und ganz allgemein alle Bestandteile, die auf dem dem Kunden gelieferten Endprodukt erscheinen müssen) angegeben haben. Der Kunde verpflichtet sich, Farbabweichungen der Ausführung von der Druckreiferklärung hinzunehmen, die auf Abweichungen der Drucktechnik beruhen.
Artikel 9 Höhere Gewalt
Die SCP PROMOPLAST kann nicht haftbar gemacht werden für Verzug oder Versäumnis bei der Erfüllung der ihr obliegenden Pflichten, wenn diese durch Streik, Feuer, Unfälle an den Betriebsmitteln, Krieg, Aufstand, Naturkatastrophen oder irgendeinen anderen Grund hervorgerufen wurden, der sich ihrem Willen entzieht und durch höhere Gewalt.
Artikel 10 Gerichtsstand
Die Vertragsparteien bemühen sich, sämtliche Meinungsverschiedenheiten bezüglich der Auslegung und/oder Erfüllung der vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen auf gütliche Art beizulegen. Im Falle eines Rechtsstreites ganz gleich welcher Art ist nach der Wahl der SCP PROMOPLAST ausschließlich das Gericht zuständig, in dessen Bezirk die Firma SCP PROMOPLAST ihren Sitz hat: das Tribunal de commerce (französisches Handelsgericht, A.d.Ü.) zu Nantes, selbst im Falle der Streitverkündung (des auf Mängelgewährleistung in Anspruch Genommenen gegenüber seinem eigenen Gewährleistungsschuldner) oder bei einer Mehrzahl von Beklagten.
Artikel 11 Eigentumsvorbehalt
Die Eigentumsvorbehaltsklausel ist ein wesentlicher Bestandteil der Einwilligung der SCP PROMOPLAST. Dementsprechend bleibt sie Eigentümerin der von ihr verkauften Waren bis zur vollständigen Entrichtung des Kaufpreises. Folglich ist sie jederzeit dazu berechtigt, von ihr gelieferte Waren vor ihrer vollständigen Bezahlung wieder in Besitz zu nehmen. Die Ausübung dieses Rechtes hindert die SCP PROMOPLAST nicht daran, die Zahlung zu verlangen. Der Gefahrübergang findet zu dem Zeitpunkt statt, an dem die Waren zu Gunsten des Kunden zur Verfügung gestellt werden.
Artikel 12 Etikett und Logo
Sämtliche von der SCP PROMOPLAST verkauften Produkte tragen unser Etikett und unser Logo, außer bei schriftlichem Antrag des Kunden, entsprechend Artikel 2, Abs. 2 des französischen Gesetzes vom 29. Juli 1881.
Artikel 13 Ausführung der allgemeinen Verkaufsbedingungen
Der Kunde erkennt ausdrücklich an, ein Exemplar der vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen erhalten zu haben.